Allgemeine Geschäftsbedingungen2019-01-16T20:01:48+01:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rangauhof Sattelschule

Stand: 23. Juli 2016

§ 1 Geltungsbereich

  1. Für den Verkauf von Waren durch die Firma Rangauhof Sattelschule gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Geschäftsbedingungen von Kunden, gelten  nur, wenn sie ausdrücklich als Vertragsbestandteil anerkannt worden sind.
  2. Natürliche oder juristische Personen, mit denen die Rangauhof Sattelschule Verträge schließt, werden nachfolgend als „Kunden“ bezeichnet.
  3. Vertragspartner der Kunden ist: Rangauhof Sattelschule,
    Margit Zippold, Ratzenwindener Str. 30, 91522 Ansbach-Wallersdorf (Anbieter)

§ 2 Leistungen des Anbieters

  1. Der Anbieter verkauft in seinem Laden oder auf Bestellung der Kunden während Besuchen bei den Pferden der Kunden Sättel und Zubehör.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn sich der Kunde für den Erwerb eines Gegenstands entschieden hat. Der Vertrag wird grundsätzlich nur geschlossen, wenn beide Vertragspartner gleichzeitig anwesend oder vertreten sind.
  2. Eine telefonische Anfrage beim Anbieter führt noch nicht zum Vertragsschluss sondern stellt lediglich das Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages dar.
  3. Ein über die gesetzliche Regelung hinausgehendes Umtauschrecht besteht nicht. Der Anbieter sucht aber in der Regel zusammen mit dem Käufer einen Sattel aus und berät den Käufer bei der Auswahl.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Die angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Die Anfahrt zum Kunden wird in jedem Fall gesondert berechnet. Zusätzlich anfallende Porto- und Verpackungskosten für den Versand der Ware werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Forderungen gegen den Kunden sind grundsätzlich mit Rechnungsstellung fällig. Skontoabzug o. ä. wird nicht gewährt.
  4. Für Mahnungen nach Verzugseintritt werden pauschal 5.-€ pro Mahnung in Rechnung gestellt. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass nur ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Der Anbieter behält sich ausdrücklich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, z.B. Verzugszinsen, vor.

§ 5 Kosten der Anfahrt und Lieferung

  1. Die Kosten für Anfahrt und Lieferung werden gesondert berechnet.
  2. Die Fahrtkosten werden mit EUR 1,00 pro km in Ansatz gebracht. Als Fahrstrecke ist jeweils die Strecke zwischen dem Sitz des Anbieters und dem vereinbarten Treffpunkt mit dem Kunden anzusetzen. Die Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt werden getrennt berechnet.
  3. Weitere Auslagen, wie z. B. Übernachtung, hat ebenfalls der Kunde zu tragen.
  4. Erfolgt die Anfahrt im Rahmen einer geplanten Tour des Anbieters, so hat jeder Kunde die Fahrtkosten anteilig zu tragen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Anbieters.
  2. Eine Ausübung des Eigentumsvorbehalts stellt grundsätzlich keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

§ 7 Haftung

  1. Neben der Gewährleistung besteht eine Haftung des Anbieters nur entsprechend der nachstehenden Regelungen.
  2. Eine Haftung besteht, wenn der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) eine Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit verursacht haben.
  3. Eine Haftung besteht, wenn der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sonstige Schäden durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht haben.
  4. Eine Haftung besteht, wenn der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) eine der wesentlichen Vertragspflichten dieses Vertrages verletzt haben. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt dann vor, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und der Kunde auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische vorhersehbare Schäden begrenzt, wenn eine lediglich einfach fahrlässige Handlung vorgelegen hat.
  5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Regelungen unberührt.

§ 8 Gewährleistung

  1. Sollte die Ware mangelhaft sein, richten sich die Ansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
  2. Soweit der Anbieter nicht ausdrücklich eine Garantie für die Waren übernommen hat, sind die Angaben zu den Waren und Dienstleistungen lediglich Beschaffenheitsangaben.
  3. Dasselbe gilt, wenn der Anbieter zusammen mit dem Käufer einen Sattel für ein bestimmtes Pferd ausgewählt hat, es sei denn, es wurde eine hiervon abweichende Regelung getroffen.

§ 9 Sonstiges; Gerichtsstand

  1. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Kollisionsnormen Anwendung. Die Anwendung des UN-Abkommens über den Internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. Soweit das anwendbare Recht eines Landes – mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland – zwingende Regelungen enthält, die für den Kunden als Verbraucher günstiger sind, so sind diese Regelungen anzuwenden.
  2. Der Anbieter behält es sich ausdrücklich vor, Ansprüche gegen den Kunden an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, so ist Ansbach ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages.
  4. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen behindert die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.